Zum Thema Jugendschutzgesetz:
Prinzipiell ist bei uns jeder als Gast willkommen. Jedoch behalten wir uns vor angetrunkene Personen,
Personen die durch Ihr äußeres Erscheinungsbild nicht zum Niveau des Hauses passen,
oder durch ihre aggressiven Verhaltensformen auffallen, den Zutritt zu verweigern.
Vom Gesetz sind wir verpflichtet Alterskontrollen durchzuführen.
Jugendliche unter 16 Jahren haben laut Jugendschutzgesetz keinen Zutritt! Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren
ist der Zutritt laut Gesetz nur bis 24 Uhr erlaubt.

Bitte halten Sie, insbesondere bei jugendlichem Äußerem, Ihren Ausweis beim Betreten des Lokals bereit. Jugendliche
die bis um 24 Uhr das Haus zu verlassen haben, müssen Ihren Ausweis am Eingang beim Betreten des Hauses
hinterlegen, um ein ordnungsgemäßes Verlassen des Lokales zu gewährleisten.
Ein längerer Aufenthalt für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren ist nur unter der direkten Aufsicht eines der
Personenfürsorgeberechtigten, in der Regel die Eltern, gestattet. Das Gesetzt gibt den Eltern die Möglichkeit auf jede
andere, für diese Aufgabe geeignete und volljährige Person (über 18) , ihre Personenfürsorgepflicht zu übertragen.
Z.B. die Geschwister oder der Freund wenn die Eltern diese für fähig halten.
Eine Übertragung der Personenfürsorgepflicht können wir leider nur schriftlich, auf unserer Vorlage akzeptierten.
Diese muss vollständig ausgefüllt zusammen mit einem gültigen Ausweis an der Kasse hinterlegt werden.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis.

Geschäftsleitung Diskothek CLUB SCHMIDEN  

Formular zur Personenfürsorgepflicht, hier klicken